FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Buchung einer Sprechstunde über die TSS
Ich habe einen Termin über die TSS gebucht. Was muss ich jetzt noch tun?
Bitte senden Sie eine Mail an anfrage(at)praxis-zaruba.de, damit ich mit Ihnen Kontakt
aufnehmen und alles weitere besprechen kann. Sie erhalten eine Praxis-Information und zwei
Fragebögen, die Sie bitte ausgefüllt zur Sprechstunde mitbringen.
Welche Therapie wird angeboten ?
In der Praxis gibt es tiefenpsychologische und analytische Therapie für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene bis einschließlich 20 Jahren.
Ist die Praxis rollstuhlgerecht?
Ja, der Zugang zur Praxis erfolgt ebenerdig ohne Barrieren oder Treppenstufen. Allerdings ist das
WC nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.
Bekomme ich nach der Sprechstunde einen Therapieplatz ?
Die Sprechstunde dient nur zu einer ersten Klärung, ob eine Therapie notwendig und sinnvoll ist.
Deshalb ist die Sprechstunde kein Erstgespräch, sondern dient als diagnostische Einschätzung, in
wie weit eine psychische Erkrankung vorliegt und damit eine Therapie erforderlich ist.
Liegt eine behandlungsbedürftige Krankheit vor, kann in dringenden Fällen über die TSS eine
Akutbehandlung gebucht werden. Das entsprechende Formular hierzu kann mitgegeben werden.
In seltenen Fällen ist eine Behandlung in der Praxis möglich. Dies hängt jedoch davon ab, ob es
hier das richtige Angebot für die vorliegenden Probleme gibt. Nicht für jedes Thema biete ich die
passende Behandlungsmethode an. Außerdem muss ein Termin gefunden werden, was sich
durch Stundenplan und Freizeitaktivitäten oft schwierig gestaltet.
Gibt es eine Warteliste?
Nein, aufgrund der vielen Anfragen es nicht möglich eine Warteliste für Erstgespräche zu führen.
Es werden nur dann Erstgespräche angeboten, wenn auch tatsächlich die Aussicht auf einen
Therapieplatz besteht.
Brauche ich einen Überweisungsschein ?
Nein, eine Überweisung ist nicht notwendig; es reicht die Versicherungskarte.
Wer nimmt am Beratungsgespräch teil ?
Dies entscheiden wir zusammen während der telefonischen Vorbesprechung. Jugendliche über
15 Jahren, die sich selbst anmelden, können alleine kommen. Wenn Eltern einen Beratungstermin
buchen, führen sie in der Regel das Gespräch ohne das Kind.
Wer übernimmt die Kosten für die Gespräche ?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt alle Kosten in voller Höhe. Bei der Privaten
Krankenversicherung entscheiden die Versicherungsbedingungen, zu denen der Vertrag
abgeschlossen wurde, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Wie sage ich eine Stunde ab ?
Terminabsagen bitte immer so früh wie möglich per SMS auf die Handynummer. Stunden, die
vereinbart, aber kurzfristig abgesagt wurden, müssen leider privat berechnet werden
(Ausfallhonorar).